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Mitteilung der Stadtkasse

    Die Stadtkasse der Stadt Höchstadt a. d. Aisch macht darauf aufmerksam, dass am 15.08.2024 folgende Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig sind:

    1. Gewerbesteuervorauszahlung, 3. Rate 2024
    2. Grundsteuer A und B, 3. Rate 2024
    3. Wasser-/Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren, 3. Rate 2024
    4. Für alle Steuern und Abgaben gelten die zuletzt ergangenen Bescheide. Neue Bescheide werden grundsätzlich nur bei einer Änderung der Berechnungs- u. Bemessungsgrundlage erstellt.

    Soweit der Stadtkasse Höchstadt a. d. Aisch eine Einzugsermächtigung vorliegt, werden die fälligen Steuern und Abgaben von den jeweiligen Bank- bzw. Girokonten abgebucht.

    Bei Überweisungen ist die Adressnummer des Steuerkontos anzugeben. Bitte beachten Sie hierbei unsere aktuellen Kontoverbindungen.

    Bareinzahlungen können im Rathaus, während der üblichen Öffnungszeiten geleistet werden.

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